Der Schockwellenreiter - “er hat Jehova gesagt”

Jörg Kantel, der Betreiber des Blogs Schockwellenreiter, hat in einem Artikel die katholische Kirche als “Kinderficker-Sekte” bezeichnet. Dafür gab es nun von der Berliner Staatsanwaltschaft eine Anklage. Diese Bezieht sich auf den § 166 StGB, hier heißt es:

Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Mit diesem Paragraphen müssten eigentlich einige Blätter dicht machen, aber das ist eine andere Baustelle. Nicht nur das damit das Recht auf freie Meinungsäußerung gekreuzigt wird, die Frage ist, wo findet sich Ähnliches und wie wurde damit umgegangen.

Es ist noch gar nicht so lange her (2005), da wurde in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten Mohammed Karikaturen veröffentlicht. Die Reaktionen –und das wusste man vorher – waren sehr brisant. Die Autoren wussten sehr wohl über die Sensibilität der Darstellung von Mohammed im Bezug auf das Bilderverbot bescheid. Genau diesen Nerv versuchte man jedoch zu treffen und verpackte das ganze unter Presse- und Meinungsfreiheit.

Die FAZ Titelt mit:

FAZ

und schreibt dazu:

Religiöse Fundamentalisten, die die Unterscheidung zwischen Satire und Gotteslästerung nicht respektieren, haben nicht nur mit Dänemark ein Problem, sondern mit der gesamten westlichen Welt.

Es gibt ein religiöses Bilderverbot des Propheten, das zu befolgen das gute Recht der Gläubigen ist und als solches vom liberalen Rechtsstaat nicht nur eingeräumt, sondern verteidigt wird. Aber in einem säkularen Gemeinwesen können die Gläubigen nicht erwarten und noch weniger erzwingen, daß ihre religiösen Gebote von allen befolgt werden. Genauso, wie der Rechtsstaat mit seinem Gewaltmonopol die Rechte der Minderheiten schützt, genauso schützt er die Rechte der Mehrheitskultur, wo sie von einer Minderheit in Frage gestellt werden.

In Deutschland veröffentlichte Die Welt alle zwölf Karikaturen, Die Zeit, FAZ, Tagesspiegel, Berliner Zeitung und die taz nur Einige. Spiegel und Focus folgten im Zuge einer Berichterstattung und deren Auflage wurde in Ägypten verboten. In der Folge weiterer Veröffentlichungen dieser und weiterer Mohammed-Karikaturen kam es in der islamischen Welt zu Demonstrationen und islamistisch motivierten gewalttätigen Ausschreitungen, zu diplomatischen Konflikten zwischen der dänischen Regierung und Regierungen islamischer Staaten, militanten Drohungen und Gewalt, dutzende Menschen starben, Dänemark schloss wegen der gewalttätigen Proteste einige seiner Botschaften und es führte weltweit zu einer Diskussion über die Religions-, Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit.

Im Jahr 2010 ehrte Angela Merkel den dänischen Mohammed-Karikaturisten Kurt Westergaard mit dem Medienpreis und folgenden Worten:

„Egal, ob wir die Karikaturen geschmackvoll finden oder nicht, ob wir sie für nötig oder hilfreich halten - oder eben nicht”… …“Das Geheimnis der Freiheit sei der Mut”… …„Wir wissen noch, was Unfreiheit bedeutet und sollten deshalb nie vergessen, wie wertvoll Freiheit ist.“ tagesspiegel

Weiter schreibt der Tagesspiegel:

Die Ehrung Westergaards durch Merkel sei „eine Frage des Abwägens“. Wenn einem die Pressefreiheit wichtig sei, müssten die Gefühle von Islamisten zurückstehen.

Das Thema ist bis heute nicht vom Tisch. Am 15.11.2011 hat in Oslo ein Prozess gegen drei Männer begonnen, die Anschläge wegen der Veröffentlichung der umstrittenen Mohammed-Karikaturen in Dänemark geplant haben sollen. Die Männer, ein Norweger uigurischer Herkunft, ein irakischer Kurde und ein Usbeke, wiesen zum Prozessauftakt in der norwegischen Hauptstadt alle Anschuldigungen zurück und plädierten auf „nicht schuldig“ focus 

Ob etwas karikiert, satirisch oder kritisch ist, liegt wohl im Auge dessen den es trifft. in diesem Falle sind sich die großen Medien und wohl auch die Staatsanwaltschaft einig. Es ist keine Straftat Religionen zu überzeichnen und ihnen Eigenschaften zuzuordnen, die dem aktuellen Geschehen entsprechen. So scheint ein Mohammed mit Bombe auf dem Kopf zwar nicht den allgemeinen Muslimen zu beschreiben, jedoch speziell die Radikalen aus dieser Glaubensrichtung, die mit Selbstmordattentaten den vermeintlichen Terror seit dem 11.September verüben.

So beschreibt wohl auch Jörg Kantels Begriff  “Kinderficker-Sekte” den systematischen Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche, welcher seit Anfang 2010 in die Öffentlichkeit durchgedrungen ist. In beiden Fällen wird nun etwas Spezielles Verallgemeinert und nicht etwa etwas Allgemeines spezialisiert. Bei dem Einen gibt es den Medienpreis von der Kanzlerin mit Ehrerbietung und Hochachtung, sowie die Unterstützung der renommierten Medien weltweit und bei dem Anderen gibt es eine Anklage der Staatsanwaltschaft.  Wo bleiben hier die vermeintlichen Freiheiten mit denen wir weltweit hausieren, überfallen und bomben gehen?

Jörg Kantel wird für dieses Verfahren finanzielle Unterstützung benötigen. Wie schon in Fällen bei regensburg-digital.de und Fernsehkritik.tv, ist Recht bekommen in einem Rechtsstaat u.a. von Geld abhängig. Ich bitte in diesem Sinne die Leser vom Waschtrommler sich an einer Spende beim Schockwellenreiter zu beteiligen. Es geht nämlich hier weit mehr als nur um ein Gerichtsverfahren wegen eines Begriffes. Es geht wie der Tagesspiegel schrieb:

Wenn einem die Pressefreiheit wichtig sei, müssten die Gefühle von “………” zurückstehen

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Fischköder an den Kopf - kein Verständnis für Ströbele

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