60 Jahre BVerfG - von Demokratie noch weit entfernt

Bundesverfassungsgericht ist Garant der Demokratie

Merkel bezeichnete das Gericht als "ein verlässliches Rückgrat für die junge Demokratie" und "Das Bundesverfassungsgericht ist eine Institution, deren Existenz man nicht genug loben kann", sagte Kauder

Fluggastdatensammlung, Vorratsdatenspeicherung, Elena, AKW Laufzeitverlängerung, Videoüberwachung, Elektronischer Personalausweis, Elektronischer Reisepass…. Die Menge an Klagen nimmt drastisch zu und wie äußert sich der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Herr Voßkuhle dazu?

Wer mehr als fünf Beschwerden in drei Jahren einreicht, soll in der Kategorie Dauerkläger landen. Die sollen künftig eine Gebühr von mehreren hundert Euro bezahlen, bevor ihr Verfahren weiterbearbeitet wird. Im vergangenen Jahr haben 7000 Verfahren das oberste Gericht erreicht – so viele wie noch nie. Davon seien 1000 bis 1500 Klagen von Querulanten gewesen. focus 

Während das Gleichstellungsgesetz bei religiösen Einrichtungen völlig irrelevant zu sein scheint und die Hartz4 Regelung 5 Jahre benötigt bevor sie vom BVerfG als rechtswidrig anerkannt wird und erneut rechtswidrig ist und die Auflagen des BVerfG’s nicht erfüllt wurden, sitzt man dort selig und bereift sich noch als demokratisch.

Gewählt werden die Richter zur Hälfte von einem speziellen Wahlausschuss des Deutschen Bundestags und zur anderen Hälfte vom Bundesrat. Was es also als Jurist nicht in den Bundestag gebracht hat, wird von diesem in das BVerfG für 12 Jahre gewählt. Hiermit wird der Begriff der Gewaltenteilung völlig egalisiert.

Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland besagt:

„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:

„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats [des deutschen Verfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, dass die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948]. Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […] Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand. Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet. Die allenthalben verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurde zum Sargdeckel auf der Reformdiskussion.“ Gewaltenteilung.de

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